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Kostenuebernahme Krankenkasse - Warum zahlt die Kasse nicht?

Warum zahlt die gesetzliche Krankenkasse nicht alle kieferorthopädischen Behandlungen?

Warum zahlt die gesetzliche Krankenkasse nicht alle kieferorthopädischen Behandlungen?

Viele Patientinnen und Patienten fragen sich, warum bestimmte kieferorthopädische Leistungen nicht von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) übernommen werden. Gerade bei medizinisch sinnvollen Zusatzleistungen sorgt das häufig für Unsicherheit.

Die kurze Antwort lautet:
Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen ist gesetzlich festgelegt. Sowohl Krankenkassen als auch Kieferorthopäden sind an diese Vorgaben gebunden und haben darauf keinen individuellen Einfluss.

Gesetzliche Grundlage: Was regelt das Sozialgesetzbuch V?

Die rechtliche Basis für die Kostenübernahme bildet das Sozialgesetzbuch V (SGB V). Darin ist genau definiert, welche ärztlichen und zahnärztlichen Leistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden dürfen.

Entscheidend ist dabei:
Leistungen, die nicht im Leistungskatalog der GKV enthalten sind, dürfen nicht erstattet werden – unabhängig davon, ob sie medizinisch sinnvoll oder empfehlenswert sind.

Sind nicht übernommene Leistungen medizinisch unnötig?

Nein.
Ein häufiger Irrtum ist, dass nicht erstattete Behandlungen automatisch medizinisch nicht erforderlich seien. Das ist nicht korrekt.

Viele kieferorthopädische Leistungen können

  • medizinisch sinnvoll,
  • funktionell wichtig
  • oder therapeutisch empfehlenswert sein,

gehören jedoch nicht zur gesetzlichen Regelversorgung.

Funktionsanalyse und Funktionstherapie: Ein häufiges Beispiel

Zu den Leistungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, zählen funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen. Dazu gehören Untersuchungen und Behandlungen im Bereich von

  • Kiefergelenken,
  • Kaumuskulatur
  • und funktionellen Störungen des Kausystems.

Diese Maßnahmen sind gesetzlich ausdrücklich von der GKV-Versorgung ausgeschlossen und dürfen daher auch nicht bezuschusst werden – selbst dann nicht, wenn sie medizinisch sinnvoll erscheinen.

Kieferorthopädie bei Erwachsenen und die Kostenübernahme

Auch die kieferorthopädische Behandlung von Erwachsenen ist grundsätzlich keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.
Eine Ausnahme besteht nur bei schweren Kieferanomalien, die eine kombinierte kieferorthopädisch-kieferchirurgische Behandlung erforderlich machen.

Warum ist das für Patienten oft schwer nachvollziehbar?

Für viele Betroffene ist es verständlicherweise irritierend, wenn medizinisch empfohlene Leistungen selbst getragen werden müssen. Dennoch gelten diese gesetzlichen Regelungen bundesweit einheitlich und sind für Krankenkassen wie Behandler verbindlich.

Persönliche Beratung in unserer Praxis für Kieferorthopädie in Güstrow

In der Kieferorthopädie Dr. med. dent. Jörg Tschierschke in Güstrow beraten wir Sie transparent und individuell zu

  • medizinisch sinnvollen Behandlungsmöglichkeiten,
  • gesetzlichen Leistungen der Krankenkassen
  • sowie möglichen privaten Zusatzleistungen.

Sprechen Sie uns gerne an – wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen.

Ratgeber
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